Seit Dezember 1996 ist die „sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BimSchV)“ an Anlagen mit Nennspannungen über 1.000 V in Kraft gesetzt. Diese Verordnung betrifft unter anderem die Errichter und Betreiber von Niederfrequenzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen, oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen.
Die GA Energieanlagen Süd bietet einen umfassenden EMV-Service an. Im ersten Schritt überprüfen und dokumentieren wir für die Betreiber die Notwendigkeit auf Nachweispflicht gemäß §§ 1 und 7 der 26. BimSchV. Bei Stationen, für die eine Nachweispflicht besteht, überprüfen wir mit eigenen Messgeräten die Einhaltung der durch die Verordnung vorgegebenen Grenzwerte. Sollte an untersuchten Objekten eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt werden, so beraten wir unsere Kunden, wie diesem Sachverhalt begegnet werden kann.